Leistungen als Brandschutzbeauftragter

  • Beratung bei der Planung, Ausführung von Arbeitsstätten zu Fragen des Brandschutzes
  • Beratung zur Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern und
  • und an deren Brandschutzeinrichtungen
  • Erarbeitung von Flucht- und Rettungsplänen gemäß DIN 14028
  • Durchführung von Unterweisungen Ihrer Mitarbeiter zum Umgang mit Feuerlöschern

·         Betreuungsumfang: Leistungsvereinbarung wie BGV A 6 Ihrer Berufsgenossenschaft Der Stundenumfang beruht auf der Honorarordnung und wird nach Gefährdungsgrad in Ihrem Unternehmen ermittelt.


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