Leistungen als Sicherheitsfachkraft: (gemäß § 6 des Arbeitssicherheitsgesetz)

  • Beratung bei der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Arbeitsstätten
  • Beratung bei der Beschaffung von neuen Arbeitsmitteln und Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen
  • Beratung bei der Anwendung von Körperschutzmitteln
  • Durchführung von regelmäßigen Begehungen von Arbeitsräumen und Baustellen.
  • Führung des Schriftverkehres mit der Berufsgenossenschaft und dem Gewerbeaufsichtsamt

·         Untersuchung von Unfällen und Erstellung der Unfallanzeige

·         Durchführung der Arbeitsschutzunterweisung je nach Bedarf

  • Durchführung von arbeitshygienischen Übersichtsmessungen ,wie Lärm- und Beleuchtungsmesssungen
  • Kontrollen und Begehungen von Arbeitsstätten ,Baustellen und anderen Einrichtungen

·         Erarbeitung von Gefährdungsanalysen nach Arbeitsschutzgesetz

Betreuungsumfang:

Wird auf der Grundlage der Vorschrift BGV A 6 ihrer Berufsgenossenschaft erarbeitet.

Daraus ergibt sich der ein Betreuungssatz je Arbeitnehmer in Std./ Jahr.

Der Stundensatz beruht auf der Honorarordnung und wird nach dem Gefährdungsgrad in Ihrem Unternehmen ermittelt.

 


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