Leistungen
als Sicherheitsfachkraft: (gemäß § 6 des Arbeitssicherheitsgesetz)
- Beratung bei der Planung, Ausführung und
Unterhaltung von Arbeitsstätten
- Beratung bei der Beschaffung von neuen
Arbeitsmitteln und Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen
- Beratung bei der Anwendung von Körperschutzmitteln
- Durchführung von regelmäßigen Begehungen von
Arbeitsräumen und Baustellen.
- Führung des Schriftverkehres mit der
Berufsgenossenschaft und dem Gewerbeaufsichtsamt
·
Untersuchung von Unfällen
und Erstellung der Unfallanzeige
·
Durchführung der
Arbeitsschutzunterweisung je nach Bedarf
- Durchführung von arbeitshygienischen
Übersichtsmessungen ,wie Lärm- und Beleuchtungsmesssungen
- Kontrollen und Begehungen von Arbeitsstätten
,Baustellen und anderen Einrichtungen
·
Erarbeitung von
Gefährdungsanalysen nach Arbeitsschutzgesetz
Betreuungsumfang:
Wird
auf der Grundlage der Vorschrift BGV A 6 ihrer Berufsgenossenschaft
erarbeitet.
Daraus
ergibt sich der ein Betreuungssatz je Arbeitnehmer in Std./ Jahr.
Der
Stundensatz beruht auf der Honorarordnung und wird nach dem Gefährdungsgrad
in Ihrem Unternehmen ermittelt.
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