Als freiberuflicher Sicherheitsingenieur

übernehme ich in Ihrem Unternehmen, wie Baubetriebe, Metallbetriebe, öffentliche Einrichtungen u.a. die Aufgabe als

 

Sicherheitsfachkraft gemäß Arbeitssicherheitsgesetz § 6

Übernahme der Aufgabe als Brandschutzbeauftragter

Übernahme der Aufgabe als Immissionsschutzbeauftragter gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz

Übernahme der Funktion des Sicherheits- und Gesundheitskoordinators gemäß Baustellenverordnung

Befähigung

• Dipl.-Ing. (FH) für Walzwerkstechnik

• Fachingenieur für Arbeitssicherheit

• Fachingenieur für Hochbau und Bauleitplanung

 

• Fachlehrgänge bei den entsprechenden Berufsgenossenschaften

 

• Mitglied des Verbandes der Deutschen Sicherheitsingenieure