Sicherheitsfachkraft gemäß Arbeitssicherheitsgesetz § 6 Übernahme der Aufgabe als Brandschutzbeauftragter Übernahme der Aufgabe als Immissionsschutzbeauftragter gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz Übernahme der Funktion des Sicherheits- und Gesundheitskoordinators gemäß Baustellenverordnung |
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Befähigung • Dipl.-Ing. (FH) für Walzwerkstechnik • Fachingenieur für Arbeitssicherheit • Fachingenieur für Hochbau und Bauleitplanung • Fachlehrgänge bei den entsprechenden Berufsgenossenschaften • Mitglied des Verbandes der Deutschen Sicherheitsingenieure |